Ordentliches Mitglied ist, wer bei einer durch den „MTVO“ anerkannten Schule die Ausbildung zum Osteopathen mit einer Prüfung abgeschlossen hat.
Außerordentliches Mitglied ist, wer sich noch in Ausbildung an einer Osteopathieschule befindet und somit die Kriterien für ein Ordentliches Mitglied noch nicht erfüllt. Ein Außerordentliches Mitglied hat kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und kann nicht in den Vorstand gewählt werden.
Fördermitglied ist, wer den Verein mit einem frei wählbaren Betrag jährlich wiederkehrend unterstützt, wobei die Mindestsumme dem Beitrag eines Mitglieds entsprechen muss.
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstands bzw. von mindestens fünf Mitgliedern von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt.
Jede Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden.