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2.1.2024
In der neuesten Podcast-Folge von "DIG INTO" wird das neueste Urteil in Baden-Württemberg zum sektoralen HP für Chiropraktik und Osteopathie diskutiert.
https://www.youtube.com/watch?v=6aVajt9Dz_8&ab_channel=LoMeRioOsteopathiePlattform
14.6.2023
In Baden-Württemberg wird der Sektorale Heilpraktiker für Chiropraktik zugelassen, für die Osteopathie jedoch nicht, weil die Osteopathie in der Rechtsprechung als nicht hinreichend abgrenzbares Tätigkeitsgebiet angesehen worden ist" (https://openjur.de/u/2472113.html")
21. Februar 2023
MTVO bietet in dem Jahr 2023 unter dem Motto "Neues aus den Neurowissenschaften" regelmässig Beiträge zum aktuellen Stand der osteopathierelevanten Studienergebnisse aus der Forschung des zentralen und vegetativen Nervensystems. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik "Weiterbildung".
15.Februar 2023
Bundesgesundheitsministerium hat entschieden
Die Masken- und Testpflicht, unter anderem auch in Praxen, fällt bundesweit zum 1. März. Darauf haben sich das Bundesgesundheitsministerium mit den Gesundheitsministerien der Länder heute geeinigt.
”Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten.
Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen.”
15.Dezember 2021
Die neue Bundesregierung beschließt ab dem 15. März die Impfpflicht auch für Osteopathen
"Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen" (aus Deutscher Bundestag 6.12.21)
hier weiter lesen
30.Juli 2021
Endlich bewegt sich was:
"Ein historischer Meilenstein"
In Italien ist Osteopathie als eigener Gesundheitsberuf anerkannt! hier weiter lesen
1.2.2021
Die neuesten Nachrichten zu der Impfreihenfolge und den Gesundheitsberufen. hier weiter lesen
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31.1.2021
Die Grenzen der Osteopathie als Heilkunst: unter diesem Titel erschien kürzlich ein kritischer Audiovortrag zur Osteopathie in der ARD-Audiothek. Näheres erfahren Sie hier
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12.12.2020
In der Fernsehdokumentation Arte erschien ein Beitrag zur Osteopathie: Mit den Händen heilen. Sehr sehenswert: hier ist der Link
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Entscheidung der Landesregierung Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten. Hannover, den 27.02.2017
Am 22.02.2017 gab es von einigen Abgeordneten eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung Niedersachsen zur Beantwortung der Frage:
"Wer darf Osteopathie ausüben?"
(Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung Niedersachsen,
eingegangen am 22.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.02.2017)
Auf diese Frage antwortete das Niedersächsische Ministerium:
"...Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wer darf Osteopathie ausüben?“ in der Drucksache 17/6919 unter Nummer 3 ausgeführt hat, setzt Ausübung von Heilkunde durch die Anwendung von Osteopathie durch Personen mit einer Ausbildung in Physiotherapie nach ihrer Auffassung das Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung voraus. In diesem Fall ist die Ausübung der Osteopathie auch ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zulässig, da sie aufgrund von § 11 Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - vergütet werden darf..."
Somit dürfen Physiotherapeuten in Niedersachsen bei einer entsprechenden, osteopathischen Qualifikation und ärztlicher Verordnung Osteopathie ausüben. Es bleibt zu klären ob diese Interpretation ebenfalls in anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, zutrifft?
Siehe: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6919
In Nordrhein-Westfalen ist die "osteopathische Behandlung" durch Physiotherapeuten bei einer vorliegenden ärztlichen Verordnung ebenfalls durch das Landesministerium für Gesundheit bestätigt worden:
"..(es) ergeben sich Einschränkungen hinsichtlich der Leistungserbringung. Die Heilkundeausübung ist den Ärztinnen und Ärzten sowie den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern vorbehalten. Anderen Gesundheitsfachberufen, wie beispielweise den Physiotherapeutinnen und -therapeuten, ist die Heilkundeausübung nur auf ärztliche Veranlassung und auf ihr jeweiliges Tätigkeitsgebiet beschränkt erlaubt.
Die meisten Krankenkassen, die Osteopathie als Satzungsleistung anbieten, erstatten daher nach wie vor „osteopathische Behandlungen“ von Physiotherapeutinnen und –therapeuten soweit ein Arzt diese veranlasst hat. Aus Sicht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter steht dieser Verfahrensweise derzeit nichts entgegen."
(Lisa von Delbert, Referat 401
Recht der Pflege- und Gesundheitsfachberufe,
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf)
Mit freundlichen Grüssen
Janusz Dreger
1. Vorsitzender Manualtherapeutischer Verband für Osteopathie
Stellungnahme des Präsidenten der Bundesärztekammer vom Februar 2017 zu der Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten
Prof. Dr. med. F.U. Montgomery
Berlin – „Die Osteopathie gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die vorläufig zurückgestellte Einführung einer osteopathischen Basisqualifikation für Physiotherapeuten. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November kurzfristig zurückgezogen worden.
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bat Montgomery, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen. „Es ist bedauerlich, dass diese wichtige Initiative am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Frage weiterhin die volle Unterstützung der Ärzteschaft“, stellte Montgomery klar. Er forderte die Bundesländer auf, die Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten zu ermöglichen.
Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen."